Sprachvoraussetzungen
Die meisten Studiengänge an der Hochschule Magdeburg-Stendal werden in deutscher Sprache gelehrt. Für die Zulassung zu einem Studium ist der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse zu erbringen.
Für unsere Studiengänge gibt es unterschiedliche Vorgaben zum Sprachniveau, die über entsprechende Zertifikate oder Zeugnisse erbracht werden können. Diese Vorgaben gliedern sich wie folgt:
Studiengänge im Bereich Energie und Technik, Ökologie, Design und Wirtschaft
Bachelor | Master |
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Nachweis durch:
- Goethe-Zertifikat C1
- DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH I (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF (mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- TELC Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD C1 (Österreichisches Sprachdiplom)
- die bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Studiengänge im Bereich Energie und Technik, Ökologie, Design und Wirtschaft
Bachelor | Master |
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Nachweis durch:
- Goethe-Zertifikat B2 – DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH I (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF (mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- TELC Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD C1 (Österreichisches Sprachdiplom)
- die bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Studiengänge im Bereich Medien, Gesundheit, Soziales und Bildung
Bachelor | Master |
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Nachweis durch:
- Goethe-Zertifikat C2
- DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH II (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF (mindestens 16 Punkte & mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- TELC Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD C2 (Österreichisches Sprachdiplom)
- die bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Studiengang „Language and Communication in Organizations“
Bachelor
Nachweis durch:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Gesamtergebnis aller Teilprüfungen DSH 3)
- TestDaF Niveaustufe 5 (3x TDN 5 und 1x TND 4)
- Goethe-Zertifikat C1
- äquivalente Nachweise
Zudem sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.
Voraussetzungen für englische Studiengänge
Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder den USA oder einem dort abgeschlossenen Studium müssen keine weiteren Zeugnisse über Englischkenntnisse vorgelegt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über den ausreichenden Nachweis der Englischkenntnisse.
Studiengang „Sustainable Ressources, Engineering and Management“
Bachelor
Nachweis durch:
- TOEFL (Test of Englishas a Foreign Language), iBT 72-94Punkte
- IELTS (International English Language Testing System), Punktzahl 5,0
- telc B2 –Zertifikate
- UNIcert II
- Cambridge First Certificate in English (FCE)
Studiengang „Water Engineering“
Master
Nachweis durch:
- IELTS exam – 5 Punkte
- Cambridge exam – First Certificate in English FCE (A-C)
- TOEIC – 541 Punkte
- TOEFL iBT – 87 Punkte (computer based)
- UNIcert II
- ALTE level – Level 3
- äquivalente Tests
Auf den Nachweis der Englischkenntnisse kann verzichtet werden, wenn du an einer bilingualen Schule unterrichtet wurdest (Abschluss mindestens 10. Klasse), Muttersprachler bist, einen Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderen Institution von mindestens einem halben Jahr oder den ersten akademischen Abschluss in einem englisch-sprachigen Studiengang nachweisen kannst.